Vereinsjugendordnung der Münchener Sport-Vereinigung 1906 e.V.

Grundlage für den Aufbau und die Organisation der Jugendabteilung eines Vereins ist die Jugendordnung als Teil der Vereinssatzung.

 

Die Münchener Sport-Vereinigung 1906 e.V. gibt sich bewußt der Verantwortung für die ihr anvertrauten Jugendlichen dieser Jugendordnung.

 

Durch Praktisches Erleben will der Verein den heranwachsenden und vielseitig interessierten, körperlich und geistig gewandten Jugendlichen Orientierungshilfen nicht für den Sport, sondern auch in Bezug auf andere Lebensbereiche geben und Einblicke in gesellschaftliche Zusammenhänge gewähren, als seinen Beitrag zur Heranbildung von lebenstüchtigen Staatsbürgern. Voraussetzung dafür schafft der Verein vor allem aber durch vielseitige sportliche Ausbildung der Jugendlichen.

 

 

 

§ 1

 

 

Die Jugendarbeit der Münchener Sport-Vereinigung 1906 e.V. richtet sich nach der Jugendordnung des BLSV.

 

 

§ 2

 

Zur Jugendarbeit der Münchener Sport-Vereinigung 1906 e.V. gehören alle Mitglieder bis zum vollendetem 18. Lebensjahr, einschließlich ihrer Jugendleiter und offiziell dazu ernannten Betreuer.

 

 

§ 3

 

Verantwortlich für die gesamte Jugendarbeit ist der Vereinsjugendleiter. Er ist Mitglied im Vorstand.

 

 

§ 4

 

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Jugendarbeit wird ein Vereinsjugendausschuss gebildet.

Ihm gehören an:  - der Vereinsjugendleiter als Vorsitzender

- zwei Stellvertreter

- die Spartenjugendleiter aller Abteilungen des Vereins

- die Jugendsprecher der Abteilungen des Vereins nach Vereinsinternen Richtlinien.

 

Weitere beratende Mitglieder können von der Jugendversammlung oder der Vorstandschaft des Vereins vorgeschlagen und benannt werden.

 

 

§ 5

 

Mindestens einmal jährlich findet eine Jugendversammlung statt.

 

An ihr nehmen teil: - der Vereinsjugendausschuß

   - die Vorstandschaft

   - alle jugendlichen Mitglieder ab den vollendeten 14. Lebensjahr

 

Die Jugendversammlung wählt (alle zwei Jahre) den Vereinsjugendleiter, die Stellvertreter, sowie den Vereinsjugendsprecher.

Sie benennt außerdem weitere Jugendausschussmitglieder, entsprechend § 4 und macht Vorschläge zur Jugendarbeit des Vereins.

Die Wahle der Jugendleiter und Sprecher ist durch die Hauptversammlung des Vereins zu bestätigen.

In Jahren mit Vereinshauptversammlung hat die Vereinsjugendversammlung des Vereins mindestens sechs Wochen vor dieser stattzufinden.

 

 

§ 6

 

Voraussetzung erfolgreicher Jugendarbeit ist ein gewisses pädagogisches Geschick im Umgang mit Jugendlichen, vor allem mit Kindern. Aus diesem Grunde empfiehlt der Verein seinen gewählten Jugend-Führungs-Mitarbeiern die Teilnahme an der Jugendleiterausbildung des Verbandes mit der abschließenden Qualifikation durch den einen Jugendleiterausweis.

 

 

§ 7

 

Die Jugendabteilung der Münchener Sport-Vereinigung 1906 e.V. Ist eine gleichberechtigte Abteilung des Vereins neben den anderen. Sie hat den 1. Vorsitzenden und den anderen Abteilungen gegenüber ihre Interessen und Rechte zu vertreten, aber auch ihre Pflichen zu beachten. Die Aufgabenverteilung innerhalb der verschiedenen Aufgabenbereiche der im Jugendausschuß vertretenen regelt in schriftlicher festzulegender Arbeitsanweisungen der Vereinsjugendleiter ihm obliegt auch der Vorschlag für eine eventuelle notwendig gewordene Berufung eines Jugendgeschäftsführers.

 

München, 29. Februar 1992

 

Die Jugenordnung wurde bei der Hauptversammlung am 13. Dezember 2019 vorübergehend zur Überarbeitung ausgesetzt.